Folge 12: Die Revision des Datenschutzgesetzes im Detail
Das Schweizer Datenschutzgesetz stammte bis vor kurzem noch aus dem Jahr 1992, aber in diesem Jahr tritt endlich eine überarbeitete Version in Kraft. Das Ziel von Datenschutz ist es, Personen vor dem Missbrauch ihrer persönlichen Daten zu schützen. In der Gesetzesrevision können neu Strafen von bis zu CHF 250’000 verhängt werden. Ausserdem können Einzelpersonen in Unternehmen strafbar gemacht werden und das Datenprofil der User*innen muss auf Anfrage mitgeteilt werden. Dafür gibt es noch immer keine Sammelklagen und kein Widerspruchsrecht. Was soll das alles heissen und sind wir jetzt also besser geschützt als vorher?
Welche Neuerungen waren sinnvoll und nötig und welche gehen nach seinem Empfinden nicht genug weit? Hat das Cookie Banner wirklich etwas mit Datenschutz zu tun? Und kann man sich überaupt vor der Datensammelwut der grossen Player schützen? Kritische Antworten auf unsere Fragen gibt uns Martin Steiger. Er ist Anwalt in Zürich und Unternehmer für Recht im digitalen Raum. Er ist Mitglied in verschiedenen Beratungsgremien zum Beispiel dem Center for Digital Responsibility und dem Digital Trust Label der Swiss Digital Initiative. .
Hintergrund zum Gast:
Martin Steiger ist Anwalt in Zürich und Unternehmer für Recht im digitalen Raum. Er ist Mitglied in verschiedenen Beratungsgremien zum Beispiel der Law School der Hochschule Sankt Gallen, dem Center for Digital Responsibility und dem Digital Trust Label der Swiss Digital Initiative. Ausserdem ist er Sprecher und sehr aktives Mitglied des Vereins Digitale Gesellschaft Schweiz.
Digitalsalat ist eine Gemeinschaftsproduktion von Dezentrum und der Stiftung Mercator Schweiz.
Co-hosts:
Jeannie Schneider (Dezentrum) und Torben Stephan (Stiftung Mercator Schweiz)
Redaktion und Intro:
Laura Marsch (Stiftung Mercator Schweiz)
Produktion:
Mirko Fischli (Dezentrum)
Weiterführende Links:
https://www.foraus.ch/posts/brauchen-auslaendische-it-unternehmen-wirklich-botschafterinnen-in-der-schweiz/