Social-Media-Verbot: Wer fordert hier eigentlich was?
Laetitia Della Bianca
24.08.2026
Im Juli 2026 verabschiedete das französische Parlament ein Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige, das jedoch bereits im folgenden Monat vom Verfassungsrat für nichtig erklärt wurde. Hinter diesem rechtlichen Hin und Her verbirgt sich eine komplexe Diskussion, die sich nicht einfach in «Verbot» oder «kein Verbot» unterteilen lässt.
Am 21. Juli kündigte der französische Präsident Emmanuel Macron einen Gesetzentwurf an, der die Nutzung sozialer Medien für unter 15-Jährige in Frankreich verbieten sollte. Das Gesetz richtete sich gegen alle Plattformen (TikTok, Facebook, WhatsApp, Telegram, Mastodon gleichermaßen), liess jedoch offen, wie das Verbot tatsächlich durchgesetzt werden sollte. Es sollte am 1. September in Kraft treten, womit Frankreich das erste Land in Europa gewesen wäre, das ein solches Verbot verabschiedet hätte.
Am 14. August erklärte der französische Verfassungsrat den Gesetzentwurf jedoch für verfassungswidrig, da er die Freiheit der Internetnutzer:innen unabhängig vom Alter einschränke. Macron erklärte, die Regierung werde im Frühjahr 2027 eine neue Fassung des Gesetzentwurfs vorlegen.
Hinter der Frage, ob das Gesetz in Kraft treten wird, verbirgt sich eine tiefgreifendere Diskussion: Wer darf entscheiden, was für Kinder und Jugendliche im Internet gut ist, und auf welcher Grundlage? Diese Diskussion ist komplexer als eine einfache Spaltung in Pro und Contra.
In einem Punkt sind sich fast alle einig: Plattformen wie Facebook, YouTube, Twitter und Instagram haben sich weit von dem entfernt, was sie ursprünglich versprochen hatten: Räume, um mit Freunden, Familie und Gemeinschaften mit gemeinsamen Interessen in Kontakt zu treten. Irgendwann auf diesem Weg begannen ihre Geschäftsmodelle und gestalterischen Entscheidungen Suchtverhalten zu fördern, Online-Belästigung zu ermöglichen und vielen Nutzenden echtes Leid zuzufügen. Doch damit endet der Konsens.
Wie unterschiedliche Haltungen die Probleme von Social Media adressieren, welche Begriffe sie verwenden und vor allem welche Massnahmen sie vorschlagen, geht weit auseinander. In den letzten Tagen habe ich versucht, mir Klarheit zu verschaffen.
Ein kurzer, unvollständiger Überblick über die verschiedenen Standpunkte
Frankreich stand zwar stark im Fokus, doch die Diskussion wird längst auch in anderen Ländern geführt, auch hier in der Schweiz. Je mehr ich darüber las, desto unübersichtlicher erschien mir die Debatte. Da erinnerte ich mich an eine Methode, mit der ich solche gedanklichen Blockaden schon früher überwunden habe (mehr dazu auf dieser Seite). Also habe ich die unterschiedlichen Positionen zusammengetragen. Die Übersicht ist selbstverständlich nicht vollständig und versteht sich eher als Skizze, denn als umfassende Untersuchung. Aber sie hilft, die verschiedenen Perspektiven sichtbar zu machen. Hier ist, was ich herausgefunden habe:
Der Markt soll sich selbst regulieren. Diese Position, die häufig von grossen Social-Media-Unternehmen vertreten wird, geht davon aus, dass die Plattformen sich selbst regulieren sollten und staatliche Eingriffe nicht nötig sind. Dahinter steckt allerdings einiges an Arbeit: die Tragweite des Problems herunterzuspielen, die Verantwortung für nutzergenerierte Inhalte von den Plattformen fernzuhalten und, wenn jüngere Nutzer:innen doch durch die vorgesehenen Altersgrenzen rutschen, die Verantwortung ihnen selbst zuzuschieben. Wer sich vor dem in den Nutzungsbedingungen festgelegten Mindestalter – in der Regel 13 Jahre – auf einer Plattform aufhält, hat demnach selbst gegen die Regeln verstossen.
Gesetzliche Verbote Das ist der Ansatz zur Schadensbegrenzung, der sich derzeit in Gesetzesinitiativen in Frankreich sowie in Australien, China und einer wachsenden Zahl weiterer Länder manifestiert: Gesetze, die Kindern und Jugendlichen den Zugang zu sozialen Medien verbieten. Er stützt sich stark auf Technologien zur Altersüberprüfung und betrachtet die Nutzung von Plattformen pauschal als schädlich, wobei kaum Raum für die Überlegung bleibt, dass manche Nutzungsformen in Ordnung oder sogar sinnvoll sein könnten. In der Schweiz steht diese Initiative bereits zur Debatte: Im Dezember 2024 wurden drei Postulate eingebracht, von denen zwei auf nationaler Ebene und eines im Wallis angenommen wurden. Alle drei werden derzeit noch geprüft.
Keine Smartphones in der Schule Diese Position konzentriert sich auf die Bildschirmzeit und fordert Einschränkungen bei der Handynutzung in Schulen. In der Schweiz gibt es an vielen Volksschulen bereits entsprechende Richtlinien. Innerhalb dieser Position argumentieren einige, dass Regeln auf Schulebene festgelegt werden sollten, während andere einen einheitlichen, von den Kantonen festgelegten Standard befürworten; manche sprechen sich dafür aus, auch Gymnasien einzubeziehen.
Plattformen regulieren, nicht Menschen Diese Position verlagert den Fokus vom Nutzer:innenverhalten auf die Plattformen selbst, genauer gesagt auf deren Gestaltung, ihr Geschäftsmodell und ihre technische Architektur. Konkret bedeutet dies, Funktionen zu entfernen, die darauf ausgelegt sind, Menschen zum Scrollen zu bewegen, mehr Transparenz darüber einzufordern, wie Plattformen funktionieren, und gegen die Mechanismen vorzugehen, die Schäden verstärken – wie Viralität, gezielte Werbung und die Algorithmen, die entscheiden, was sich wie schnell und wie weit verbreitet. Zudem wird Social Media als notwendiges Instrument für die demokratische Debatte anerkannt.
Junge Menschen an diesen Diskussionen und Entscheidungen beteiligen. Diese Position stellt die von Erwachsenen dominierte Debatte infrage und fordert, junge Menschen als aktive Partner:innen in die Gestaltung entsprechender Entscheidungen einzubeziehen, statt sie als passive Betroffene zu betrachten. An Bedeutung gewinnt sie durch jugendgeführte Bewegungen, die fordern, dass ihre Bedürfnisse und Prioritäten in der Debatte berücksichtigt werden.
Fähigkeiten vermitteln. Der Schwerpunkt dieser Position liegt auf der Förderung von Massnahmen zur digitalen Kompetenz in Schulen, Bibliotheken und anderen «Dritten Orten». Solche Massnahmen zielen darauf ab, Ungleichheiten bei den digitalen Kompetenzen abzubauen, indem Kinder, Jugendliche und Pädagog:innen mit den Fähigkeiten ausgestattet werden, Informationen im Internet zu verstehen, zu bewerten und zu erstellen.
Neue Plattformen entwickeln. Ein kleinerer, aber wachsender Ansatz setzt nicht bei der Regulierung bestehender Plattformen an, sondern fordert Alternativen, die das Wohlbefinden der Nutzer:innen ins Zentrum stellen, statt auf maximale Interaktion und Verweildauer zu optimieren. Das «Prosocial Design Directory» von New_Public zeigt anhand konkreter Beispiele, wie solche Plattformen in der Praxis aussehen können.
Finanzielle Unterstützung von Forschung. Dieser Ansatz setzt auf die Finanzierung unabhängiger empirischer Forschung und auf den gesicherten Zugang von Forschenden zu Plattformdaten, beispielsweise über ein «Swiss Digital Media Observatory». Ziel ist es, der Unsicherheit und den gezielt geschürten Zweifeln entgegenzuwirken, die durch plattforminterne Studien entstehen können.
Überschneidungen, Bündnisse und Konflikte
Obwohl sich diese Ansätze analytisch voneinander unterscheiden lassen, schliessen sie sich in der Praxis nicht gegenseitig aus. Vielmehr sind sie Puzzleteile einer umfassenderen Strategie, wie sie sowohl von Organisationen für digitale Rechte als auch von offiziellen Beratungsgremien verfolgt wird. So verbindet die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (CFEJ) beispielsweise die Förderung digitaler Kompetenz mit der Forderung nach mehr Transparenz seitens der Plattformen und der direkten Aushandlung von Regeln mit jungen Menschen. Auch das Spiel «Radical Choices» von Dezentrum und Risiko Dialog kombiniert digital Literacy mit der Beteiligung junger Menschen.
Mir ist zudem aufgefallen, dass einige Ansätze durch breite Bündnisse vorangetrieben werden. Die Schweizer Internet-Initiative beispielsweise vereint Stimmen aus Verbraucherrechten, Bildung, psychischer Gesundheit und Jugendschutz. Gemeinsam fordern sie, die Verantwortung für die Sicherheit im Netz stärker von Eltern und Kindern auf die Betreiber der Plattformen zu verlagern. Ein ähnlicher Zusammenschluss entstand im vergangenen Jahr: Den offenen Brief von AlgorithmWatch CH an den Schweizer Bundesrat, der eine stärkere Regulierung der Plattformen fordert, unterzeichneten neben dem Dezentrum 22 weitere Organisationen und mehr als 1'600 Einzelpersonen. Auch auf europäischer Ebene formierte sich im April 2026 ein breites Bündnis: 31 Jugendorganisationen aus ganz Europa, darunter der Schweizerische Nationaljugendrat sowie Netzwerke von Jugendlichen mit Behinderungen, queeren Jugendlichen und Migrant:innen, forderten eine stärkere Beteiligung junger Menschen an der Debatte. Sie kritisierten insbesondere paternalistische Ansätze, die ausgerechnet diejenigen ausschliessen, die sie zu schützen vorgeben.
Die verschiedenen Ansätze stehen teilweise im Widerspruch zueinander oder stossen an praktische und politische Grenzen. Die Aufhebung des französischen Verbots ist dafür ein gutes Beispiel. Die Liste der Argumente gegen Verbote und Altersüberprüfungen ist lang: Sie seien in der Praxis unrealistisch, ineffektiv, ausgrenzend und diskriminierend, gefährdeten den Datenschutz, seien kontraproduktiv und insgesamt eher schädlich als nützlich. Viele der von mir gefundenen Ansätze sind denn auch als Reaktion auf die Forderung nach einem gesetzlichen Verbot entstanden.
Die laufenden Gerichtsverfahren gegen Meta in den USA zeigen eine andere Verschiebung. Jahrelang waren Plattformen weitgehend vor der Haftung für schädliche Inhalte geschützt. Eine neue juristische Strategie stellt diesen Schutz zunehmend infrage: Statt die Inhalte selbst anzugreifen, nehmen Kläger:innen das süchtig machende Design der Plattformen ins Visier. Indem Plattformen als fehlerhafte Produkte behandelt werden, eröffnen sich neue Wege für Regulierung. Im Hinblick auf die oben beschriebenen Positionen verliert «Der Markt soll sich selbst regulieren» damit gegenüber «Plattformen sollten reguliert werden, nicht Menschen» an Boden.
Der französische Gesetzentwurf könnte zum deutlichsten Test dafür werden, in welche Richtung sich die Debatte entwickelt. Macron hat angekündigt, dass seine Regierung im Frühjahr 2027 eine neue Fassung vorlegen wird. Offen ist, ob diese weiterhin auf ein gesetzliches Verbot setzt oder stattdessen stärker auf die Regulierung des Plattformdesigns zielt.
Unabhängig davon, wie es mit dem französischen Gesetzentwurf weitergeht, scheinen die genannten Einwände die politischen Entscheidungsträger:innen, die sich für Altersüberprüfungen einsetzen, bislang kaum zu überzeugen. Im Gegenteil: Ich habe den Eindruck, dass diese Position stärker wird. Dazu trägt auch eine schnell wachsende Branche für KI-gestützte Altersüberprüfung bei, die ein eigenes wirtschaftliches Interesse am Ausgang der Debatte hat. Zunehmend lobbyieren auch Social-Media- und KI-Unternehmen Altersüberprüfungen, allerdings eher als Teil der Regulierung von App-Stores als in Form gesetzlicher Verbote.
Ein Versuch, meine eigene Position zu finden
Ich versuche mich selbst einmal an dieser Positionsfindung …
Als Forscherin fällt es mir schwer nachzuvollziehen, warum Staaten so vehement auf Verbote drängen, obwohl die Realität – etwa in Australien – zeigt, dass eine solche ausgrenzende Massnahme den Zugang nicht einmal wirksam einschränkt.
Als Social-Media-Nutzerin kochen meine Nerven jedes Mal über, wenn mir der Zugriff auf ein Musikvideo verweigert wird, solange ich mein Alter nicht per Ausweis oder Selfie nachweise. (Nein, Google, ich werde diese Infrastruktur zur massenhaften Datenerfassung nicht auch noch mit meinen Daten füttern.)
Als Tante, Patin und jemand, der gerne eine vertrauenswürdige Bezugsperson sein möchte, mache ich mir Sorgen darüber, wie grosse Plattformen unsere Aufmerksamkeit binden und unser Denken beeinflussen. Gleichzeitig möchte ich nichts mit Massnahmen zu tun haben, die Kinder und Jugendliche ausschliesslich als verletzliche, unfähige Menschen betrachten, die kontrolliert oder ausgegrenzt werden müssen. Ebenso wenig überzeugen mich Ansätze, die eine ganze Bandbreite von Technologien pauschal als «toxisch» kategorisieren oder Kinder zum Problem erklären, obwohl die damit verbundenen Schäden (und Vorteile) uns alle betreffen können.
Als jemand, der an partizipative Ansätze glaubt – in der Forschung wie im Leben –, fühle ich mich besonders zu jugendgeführten Initiativen hingezogen. Junge Menschen sollten nicht nur konsultiert, sondern an der Gestaltung von Massnahmen beteiligt werden. Schliesslich sind es ihre Erfahrungen und Perspektiven, die dazu beitragen können, Lösungen zu entwickeln, die auch in der Praxis funktionieren.
Was denkt ihr?
Nachdem ich meine eigene, sich überschneidende Position skizziert habe, gebe ich die Frage weiter: Findest du dich in einer dieser Perspektiven wieder? Wo würdest du dich einordnen – und warum? Welche Position fehlt? Schreibt mir gern!