Spenden
Spenden per Banküberweisung
Du kannst uns auch Geld überweisen. Wir bevorzugen diese Option bei Spendenbeträgen ab CHF 1'000.– um Gebühren zu vermeiden.
Spendenreglement
§ 1 Allgemeine Grundsätze
§ 1.1 Der Verein Dezentrum arbeitet inhaltlich unabhängig, das heisst, dass eine Förderung keine inhaltliche oder sonstige Form der Einflussnahme ermöglicht.
§ 1.2 Die Organisation nimmt keine Spenden an, welche die Unabhängigkeit, Ziele oder die ethische Integrität des Vereins einschränken bzw. dem Vereinszweck entgegenstehen.
§ 1.2.1 Unter dem Namen Dezentrum besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich zum Zwecke der Entwicklung von Ideen und Möglichkeiten zum Thema dezentraler Technologien (z.B. Blockchain). In diesem Verein schliessen sich Personen zusammen, die durch ihr Know-How und ihre Erfahrungen auf diesem Gebiet an neuen Konzepten für eine Gesellschaft der Zukunft arbeiten wollen.
§ 1.3 Der Verein Dezentrum lehnt Spenden ab, die nicht mit dem Spendenreglement vereinbar sind.
§ 2 Zweckgebundene oder nicht zweckgebundene Spenden
§ 2.1 Gelder, welche nicht explizit für einen bestimmten Zweck gespendet werden, stehen dem Verein Dezentrum zur freien Verfügung.
§ 2.2 Zweckgebundene Spenden werden angenommen, sofern der Zweck den Prinzipien und Zielen des Verein Dezentrum entspricht.
§ 2.3 Als Zweck versteht das Dezentrum eine projektbasierte, oder institutionelle Förderung.
§ 2.4 Die Zuordnung der zweckgebundenen Spenden zu spezifischen Projekten obliegt alleinig dem Verein.
§ 3 Spenden von Unternehmen
§ 3.1 Der Verein Dezentrum akzeptiert keinerlei Bedingungen (auch keine Zusicherung von regelmässigen Gesprächen oder anderen Kontakten), welche mit der Spende verbunden sind.
§ 4 Transparenz
§ 4.1 Spenden von natürlichen und juristischen Personen über 5000 Franken werden im Jahresbericht mit Namen veröffentlicht.
§ 4.2 Der Verein Dezentrum veröffentlicht die Jahresrechnung und das Budget jeweils am Ende des Kalenderjahres/ nach Abschluss etc.
§ 5 Überprüfung von Spenden
§ 5.1 Bei Spenden über 5000 Franken wird individuell geprüft, ob sie dem Spendenreglement entsprechen.
§ 5.2 Grundsätzlich behält sich der Verein Dezentrum vor, jede Spende zu überprüfen, unabhängig von der Höhe und der Quelle.
§ 6 Datenschutz
§ 6.1 Der Verein Dezentrum hält sich an die anwendbaren Datenschutzgesetze. Im Übrigen git die Privacy Policy.